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Ist Ihr Unternehmen auf der Suche nach Finanzierung, aber die Zeit ist noch nicht ideal für eine Aktienemission? Eine Wandelanleihe bietet eine Alternative – für kleine Wachstums- sowie etabliertere Unternehmen.
Wandelanleihen sind hybride Wertpapiere mit Eigenschaften klassischer Anleihen (wie Zinszahlungen), während sie dem Anleihegläubiger die Option geben, zu einem späteren Zeitpunkt Aktien der Firma zu erwerben.
Invesdor bietet zwei Arten von Wandelanleihen an. Klassische Wandelanleihen für etablierte Unternehmen sowie Brückenwandelanleihen für Wachstumsunternehmen. Nachfolgend haben wir einige diesbezügliche Anforderungen für Unternehmen, sowie Leitfäden für die jeweiligen Anleihen aufgelistet.
Hinweis: Wenn Sie Investor sind und Informationen über Wandelanleihen suchen, können Sie auch gerne unsere Informationsseite über Wandelanleihen für Investoren besuchen.
Die Wandelanleihe verhält sich zu Beginn wie eine klassische Anleihe: Der Emittent zahlt Zinsen an die Anleihegläubiger, wie in den vertraglichen Bestimmungen vereinbart. Jedoch kann die Anleihe zu Aktien umgewandelt werden.
Die klassische Wandelanleihe kann während ihrer Laufzeit vom Anleihegläubiger umgewandelt werden, wann immer der Emittent private oder öffentliche Aktienemissionen durchführt (auch “qualifizierte Aktienrunde” genannt).
Der Anleihegläubiger kann sich außerdem dazu entscheiden, die Anleihe nicht umzuwandeln – in diesem Fall erhält er weiter die vereinbarten Zinszahlungen vom Emittenten. Falls der Anleihegläubiger seine Anleihen nicht umwandelt und keine automatische Umwandlung eintritt (siehe unten), endet die Anleihe mit ihrer Laufzeit. Der Emittent zahlt dem Anleihegläubiger dann sämtliche ausstehenden Zinsen sowie den Betrag des ursprünglichen Investments.
Die Brückenwandelanleihe wird automatisch während der nächsten qualifizierten Aktienrunde umgewandelt, welche innerhalb der Laufzeit stattfindet. Falls keine qualifizierte Aktienrunde stattfindet, wird die Anleihe automatisch zum Ende ihrer Laufzeit umgewandelt.
Sowohl klassische als auch Brückenwandelanleihen werden automatisch umgewandelt, wenn der Emittent:
Klassische und Brückenwandelanleihen können durch zwei verschiedene Mechanismen in Aktien umgewandelt werden. Beide Mechanismen sind für beide Arten der Wandelanleihe möglich. Die Anleihen eines Investors werden immer vollständig umgewandelt.
Der Emittent kann eine Ermäßigung des Aktienkurses anbieten, auf den der Anleihegläubiger dann bei der Umwandlung der Anleihe Anspruch hat (z.B. 25 % Ermäßigung des Aktienkurses zum Zeitpunkt der Umwandlung).
Die vertraglichen Bestimmungen der Anleihe beinhalten dabei einen Aktienkurs, anhand dessen der ermäßigte Aktienkurs für jegliches potenzielle Szenario außerhalb qualifizierter Aktienrunden berechnet werden kann.
Ein weiterer Mechanismus, den der Emittent anwenden kann, ist die Möglichkeit, dass der Anleihegläubiger eine vorbestimmte Anzahl an Aktien für seine Anleihe(n) zum Zeitpunkt ihrer Umwandlung erhält. (z.B. Jede Anleihe wird in 10 Aktien umgewandelt)
Der Emittent hat außerdem die Möglichkeit, beide Arten von Wandelanleihen inmitten ihrer Laufzeit zurückzuzahlen.
In diesem Fall zahlt der Emittent den Investoren sämtliche fälligen Zinsen, den Investitionsbetrag und eine Strafzahlung, welche in den Bedingungen der Anleihe festgelegt ist. Die vorzeitige Rückzahlung ist in beiden Varianten, der klassischen und der Brückenwandelanleihe, möglich.
Im FAQ-Bereich finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu nachrangigen Darlehen, allgemein zur Finanzierung via Crowdinvesting sowie zu unseren Konditionen und Prozessen.
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