Cookies helfen, Ihr Website-Erlebnis zu verbessern und sichere Dienste anzubieten. Einige Cookies sind essenziell für Sicherheits- und Login-Funktionen, andere ermöglichen eine einfachere Nutzung und komfortablen Support. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit widerrufen.
Beteiligung an (noch) nicht gelisteten Unternehmen
Zugang zu neuen lukrativen Investitionsmöglichkeiten durch direkte Beteiligung an Unternehmen, die noch nicht an der Börse gelistet sind
Gleiche finanzielle Vorteile wie direkte Gesellschaftsanteile
Anteile der Treuhandstiftung bieten dieselben finanziellen Vorteile wie die damit verbundenen direkten Gesellschaftsanteile.
Pflicht wirtschaftliche Interessen zu schützen
Treuhandstiftung ist verpflichtet die wirtschaftlichen Interessen der Anlegenden zu schützen und übt das Stimmrecht zur Stärkung der Crowd gebündelt aus
Die Mehrheit erfolgsversprechender Wachstumsunternehmen in Europa sind heute nicht als Aktiengesellschaften an Börsen gelistet. Die Folge für Privatpersonen: fehlender Zugang, hoher Aufwand sowie die Pflicht der Einbindung von Notar:innen (beispielsweise bei der in Deutschland und Österreich weitverbreiteten GmbH) machten eine direkte Beteiligung in der Praxis unmöglich.
Attraktive Renditen aus Wertsteigerungen und Verkäufen zukunftsträchtiger Wachstumsunternehmen waren daher bislang institutionellen Investierenden vorbehalten.
Um Kosten, Aufwand und rechtliche Hürden eines Direktinvestments für Privatpersonen zu reduzieren und gleichzeitig die „Crowd“ zu stärken, werden sogenannte Treuhandstiftungen zur direkten Beteiligung genutzt. Speziell hierfür geschaffen und europaweit genutzt, sind STAKs (niederländisch: Stichting Administratiekantoor) eine Gesellschaftsform in den Niederlanden, die einer klassischen Zweckgesellschaften ähnelt. Hierbei handelt es sich um eine stimmberechtigte Treuhandstiftung ohne eigene Besteuerung. Anlegende investieren in die Treuhandstiftung (STAK), welche die direkten Gesellschaftsanteile, z.B. Aktien, am jeweiligen Wachstumsunternehmen hält und im Gegenzug handelbare Hinterlegungsscheine als „Anteile“ der Treuhandstiftung an die Anlegenden ausgibt.
Diese Struktur gewährleistet, dass das Wachstumsunternehmen ordnungsgemäß verwaltet und organisiert werden kann und gleichzeitig die Anlegenden durch die Treuhandstiftung gemeinsam stimmberechtigt vertreten werden.
Die Treuhandstiftung (STAK) wird ausschließlich zur Investition in ein spezifisches Wachstumsunternehmen gegründet. Sie ist dazu verpflichtet, die wirtschaftlichen Rechte der Anleger zu schützen und das gemeinsame Stimmrecht auszuüben. Wirtschaftliche Rechte wie der Anspruch auf einen möglichen Verkaufserlös, etwaige Dividenden aber auch die bei professionellen Investoren üblichen Rechte wie ein z.B. ein Mitverkaufsrecht („Tag Along“) stehen den Anlegenden zu. Wird beispielsweise ein wesentlicher Teil der Aktien des Wachstumsunternehmens an einen Dritten veräußert, so haben die Anleger das Recht, einen gleich hohen Prozentsatz ihrer Anteile zu verkaufen, so dass sie durch eine Rendite aus ihrer Investition vom Erfolg des Unternehmens profitieren können.
Ein weiterer Vorteil der Treuhandstiftung liegt darin, dass es zu keiner zusätzlichen Besteuerung in der Stiftung selbst kommt. Die Nutzung der Treuhandstiftung führt somit nicht zu steuerlichen Nachteilen.
Die Hinterlegungsscheine (Depositary Receipts), sind die „Anteile“ der Treuhandstiftung und mit den direkten Gesellschaftsanteilen wie z.B. Aktien des Wachstumsunternehmens verbunden. Die finanziellen Vorteile der zugrunde liegenden Aktien, z.B. Dividendenausschüttung oder Beteiligung an einem Exit-Erlös, gelten auch für die einzelnen Anleger der Treuhandstiftung. Der Unterschied zu direkten Aktien besteht jedoch darin, dass die Stimmrechte zur Stärkung der „Crowd“ gebündelt durch die Treuhandstiftung ausgeübt werden. Zugunsten der einfachen Organisation wird die Crowd in der Gesellschafterversammlung vertreten und nimmt nicht selbst daran teil. Die Anteile sind privat, ohne notarielle Beurkundung handelbar, können jedoch nicht auf dem Aktienmarkt angeboten werden.
Die Anteile der Treuhandstiftung, die für jede zugrunde liegende Aktie ausgegeben werden, werden pro Aktie festgelegt. Dies erfolgt zumeist im Verhältnis 1:1, das heißt eine Aktie des Wachstumsunternehmens entspricht einem Anteil (Hinterlegungsschein) der Treuhandstiftung.
STAK ist Niederländisch und bedeutet Stichting Administratiekantoor was auf Deutsch so viel wie Treuhandstiftung bedeutet.
Eine STAK-Gesellschaft ist eine stimmberechtigte Treuhandstiftung. Sie ermöglicht Anlegenden sich and Wachstumsunternehmen zu beteiligen, welche aufgrund ihrer Rechtsform oder fehlender Börsenlistung nur verbunden mit hohen Kosten und bürokratischem Aufwand zur Investition zugänglich wären. Die Treuhandstiftung hält die Gesellschaftsanteile (z.B. Aktien) des Wachstumsunternehmens und gibt im Gegenzug Hinterlegungsscheine als „Anteile“ aus. Sie ist verpflichtet die wirtschaftlichen Rechte der Anlegenden zu schützen.
Die wichtigsten gesellschaftsrechtlichen Dokumente einer STAK-Struktur umfassen: Die Satzung des STAK enthält die allgemeinen Regeln zum Sitz, zur Firmierung, Vertretung und zum Zweck des STAK. Die Allgemeinen Verwaltungsbedingungen des STAK („Vetrauensbedingungen“) regeln das Verhältnis des STAK mit den Anlegern und enthalten auch die mit den Anteilen verbundenen Rechte, wie z.B. das Mitverkaufsrecht.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns:
E-Mail: service@invesdor.de
Telefon: +49 (0)30 364 285 707
Sebastian Kutschker
Senior Customer Success Manager
DE | EN