Einkünfte aus Kapitalvermögen müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Dafür bestimmt ist die „Anlage KAP„. Wenn Sie Zinsen aus Investments in Crowdfinanzierungen erhalten haben, nutzen Sie die folgenden Angaben und Abbildungen. Sollten Sie daneben noch weitere Einkünfte aus Kapitalvermögen haben, tragen Sie diese ebenso an den entsprechenden Stellen der Anlage KAP ein.
Keine Pflicht zur Abgabe, wenn Steuern einbehalten wurden
Wenn bereits auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abgeführt wurden, besteht bei Zinseinkünften aus Crowdinvesting und Crowdlending keine Pflicht zur Abgabe der Anlage KAP. Diese Leistung übernimmt in den meisten Fällen der Anbieter, die abwickelnde Bank oder die Emittenten selbst. Bei Invesdor erhalten Anleger im Frühjahr eine Aufstellung über einbehaltene und abgeführte Steuern samt Erklärung, wo die Steuerbeträge in der Anlage KAP eingetragen werden.
Prüfen Sie immer, ob die Steuerbeträge korrekt sind
In den Zins- und Zahlungsbescheinigungen sollten die abgeführten Beträge aufgeführt sein. Sind Sie kirchensteuerpflichtig und trotzdem wurde dafür keine Steuer bei der Zins-Auszahlung einbehalten? Und stimmt der Betrag? Oder haben Sie vielleicht der KISTAM-Abfrage durch den Anbieter widersprochen?
Dann sind Sie verpflichtet, die Anlage KAP abzugeben. Diese Pflicht besteht auch, wenn im unzulässigen Rahmen Freistellungsaufträge erteilt wurden.
Die Abgeltungssteuer greift, auch wenn keine Steuern abgeführt wurden
Für Investments im Crowdlending in Form von klassische Krediten und partiarischen Nachrangdarlehen werden Steuern direkt einbehalten. Nur die Zinsen aus nachrangigen Investments ohne partiarischen Charakter (bei Invesdor: Nachrangdarlehen ohne Erfolgszins) wurden bis zum 31.12.2022 ohne Abführung der Steuern ausgezahlt. Aber auch hier greift die Abgeltungssteuer! Falls Sie den Sparerfreibetrag (801 Euro) überschreiten oder keinen Freistellungsauftrag erteilt haben, müssen Sie für diese Zinserträge die Anlage KAP zur Steuererklärung ausfüllen und beim Finanzamt einreichen.
Wie fülle ich die Anlage KAP für Einkünfte aus Kapitalvermögen aus?
Um wen geht es? – Ihre persönlichen Angaben
Ein einfacher Schritt: Die persönlichen Angaben inkl. Steuernummer machen und den Haken bei „zur Einkommensteuererklärung“ setzen. Kreuzen Sie dann an, welche Person hier die Zinserträge geltend macht.
Günstigerprüfung beantragen
Entscheiden Sie zunächst, ob Sie eine Günstigerprüfung durch das Finanzamt möchten (Kapitalertragsteuer 25 % oder günstigerer, persönlicher Steuersatz). Das bedeutet: Liegt Ihr persönlicher Steuersatz bei 15 %, gilt dieser. Sie erhalten dann die zu viel gezahlten Steuern zurück. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz aber bei 35 %, greift die sogenannte Abgeltungswirkung. Falls Sie möchten, dass das Finanzamt prüft, welche Variante der Versteuerung für Sie günstiger ist, tragen Sie das in Zeile 4 ein. Aus der Prüfung können sich nur Vorteile für Sie ergeben.
In einigen Fällen wird für Ihre Zinseinkünfte aus dem Crowdinvesting keine Kirchensteuer einbehalten. Beispielsweise, weil Sie gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern der KISTAM Abfrage widersprochen haben. Setzen Sie in diesem Fall die Ziffer 1 in Zeile 6.
Zinszahlungen mit einbehaltenen Steuern in der Steuererklärung angeben
Tragen Sie den Bruttobetrag der Zinszahlungen – also den Zinsertrag vor Abzug von Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer – in Zeile 7 der Anlage KAP ein. Die genauen Beträge entnehmen Sie der Zinsübersicht und den ordentlichen Steuerbescheinigungen, die Sie jährlich im Frühjahr (bei Invesdor) erhalten.
Zinszahlungen ohne einbehaltene Steuern in Anlage KAP
Natürlich sind auch diese Zinsen Kapitalerträge und müssen daher bei der Steuer angegeben werden. Auch, wenn bei diesen Zinszahlungen keine Steuern einbehalten werden.
Tragen Sie diese Zinseinkünfte in Zeile 18 ein. Die Beträge werden pauschal mit 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Sollten Sie eine Günstigerprüfung vom Finanzamt wünschen, werden natürlich auch diese Beträge berücksichtigt.
Freistellungsaufträge & Sparer-Pauschbetrag eintragen in Anlage KAP
Machen Sie Ihre Angaben zu den Freistellungsaufträgen in den Zeilen 16 und 17. Hier tragen Sie die Höhe des bereits in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags (aufgrund von Freistellungsaufträgen) für Ihre Kapitalerträge ein (ggf. mit „0“).
Sparer-Pauschbetrag bei zusammen veranlagten Partnern
Werden Sie zusammen mit Ihrem Lebenspartner veranlagt? Wenn Ihr Lebenspartner keine Anlage KAP abgegeben hat, tragen Sie den von beiden Lebenspartnern in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag in Zeile 17 ein. Aber nur, wenn Sie diesen nicht bereits in Zeile 16 ausgefüllt haben.
Hier nichts eintragen: Zeile 28 der Anlage KAP
Füllen Sie Zeile 28 der Anlage KAP keinesfalls aus. Auch wenn dort „aus stiller Gesellschaft und partiarischen Darlehen“ steht. Diese Zeilen sind nur für Fälle, in denen es sich zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger um nahestehende Personen handelt und/oder ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis zueinander besteht. Diese Voraussetzungen sind beim Crowdlending und Crowdinvesting nicht erfüllt.
Hier die anzurechnenden (einbehaltenen) Steuern angeben
Machen Sie die Angaben zu der einbehaltenen Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer in den Zeilen 37 bis 39 der Anlage KAP. Die Information hierzu befindet sich detailliert auf den Zinsübersichten und Steuerbescheinigungen.
[Anmerkung der Redaktion:]
Zinsübersicht und Steuerbescheinigungen für die Invesdor-Anleger
Im ersten Quartal 2023 erhalten unsere Anleger die Aufstellung aller im Jahr 2022 ausgezahlten Zinsen sowie eine Übersicht der abgeführten Steuern. Dazu erhalten sie die Erklärung, wo diese Beträge in der Anlage KAP für Einkünfte aus Kapitalvermögen bei der Steuererklärung einzutragen sind.
So sehen die Zins- und Steuerdokumente für unsere Anleger aus:
So gelangen Sie als Invesdor-Anleger an Ihre Steuer-Dokumente:
- Loggen Sie sich zunächst ein.
- Klicken Sie oben rechts in der Navigation auf das Icon und dann in der Übersicht auf “Mein Profil”
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- Anschließend können Sie für jedes Jahr, in dem Sie Zinsen erhalten haben, eine Übersicht herunterladen.
Dieser Beitrag wurde verfasst durch
Arndt-Filtingher-Fabian-Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht.
Bitte beachten Sie: Diese Information stellt keine Hilfeleistung in Steuersachen durch Invesdor dar, sondern dient lediglich dazu, die Anleger über die steuerliche Behandlung der getätigten Anlagen zu informieren. Wir raten deshalb dazu, bei Fragen zur Steuererklärung einen Steuerberater hinzuzuziehen.