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ECSP-Lizenz: Investieren über Ländergrenzen hinweg

Die ECSP-Lizenz ermöglicht es den Anleger:innen von Invesdor nun innerhalb der gesamten EU in vielfältige Projekte zu investieren. Unternehmen aus ganz Europa können dadurch Finanzierungsangebote grenzübergreifend anbieten.

Andreas Knopf, Head of Legal bei Invesdor, erfahrener Rechtsanwalt und Leiter des Ausschusses Recht und Europa des VdK (Verband deutscher Plattformen), war von Anfang an, an den Vorbereitungen für die ECSP-Lizenz beteiligt. Als firmeninterner Experte ist er mit den wichtigsten Neuerungen der Gesetzesreform und den Hintergründen zur europäischen Crowdfunding-Verordnung vertraut.

Was genau bedeutet die ECSP-Lizenz?

Andreas Knopf: „Die „European Crowdfunding Service Provider“-Verordnung (ECSP-VO) vereinfacht Crowdfunding-Investments auf europäischer Ebene. Vor der Einführung dieser Verordnung haben  die meisten Mitgliedstaaten der  EU das Thema Crowdfunding eigenständig geregelt. Das heißt, es gab einen Flickenteppich von nationalen Regelungen, welche grenzüberschreitende Crowdfinanzierungen erheblich erschwerten.

Mit der EU-Verordnung gibt es nun einheitliche Vorgaben zu den Vermittlungsabläufen und den jeweiligen Bestimmungen. Dies  erleichtert sowohl den Anlegenden als auch den mit Crowdfunding finanzierten Unternehmen die Investmentprozesse, und die Unternehmen profitieren zudem von der Erweiterung des Marktes.

Welche Veränderungen ergeben sich für die Anleger:innen durch die Einführung der ECSP-Lizenz?

Andreas Knopf: „Wir haben auch schon vor dem Erhalt der ECSP-Lizenz versucht, den Investment Flow so einfach und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Demnach werden die Anleger:innen von Invesdor vermutlich keinen sehr großen Unterschied in den Prozessen bemerken.

Insbesondere im Bereich der Transparenz und Vergleichbarkeit  wurden jedoch einige Vorgaben der ECSP-Verordnung  zum Vorteil der Anlegenden implementiert. . So sieht die ECSP-Verordnung vor, dass zu jedem Finanzierungsprojekt ein sogenanntes Anlagebasisinformationsblatt beziehungsweise “Key Investment Information Sheet” erstellt wird. Dadurch können Investment-Interessierte nun auf einen Blick sehen, wer ihr Vertragspartner ist und was die Keyfacts des Finanzprodukts sind. Darüber hinaus beinhaltet es Details über das jeweilige Investment und informiert über eventuelle Risiken.“

Welche Vorteile ergeben sich daraus für die Anleger:innen?

Andreas Knopf: „Der einheitliche Aufbau des Anlagebasisinformationsblatt ermöglicht es den Anlegenden europaweit verschiedene Finanzierungsprojekte  unterschiedlicher Crowdfunding-Plattformen miteinander zu vergleichen. So können sie leicht herausfinden, welches Projekt  für sie interessant sein könnte.

Zusätzlichen Anlegerschutz gewährt  die Abfrage der  Kenntnisse und Erfahrungen der Anleger:innen mit verschiedenen Finanzinstrumenten sowie die Möglichkeit die eigene Verlusttragfähigkeit zu simulieren. Dabei wird zwischen “kundigen” und “nicht kundigen” Anleger:innen unterschieden. Wer für ein präferiertes Finanzprodukt über unzureichende Erfahrungen, Risikoverständnis oder Vermögen verfügt, wird von der Plattform darauf hingewiesen, dass dieses Produkt ungeeignet für den Anleger:innen sein könnte.

Unter der ECSP-VO, gibt es einen Vermittler. Das ist die Invesdor GmbH mit Sitz in Wien, da wir uns entschieden hatten, die ECSP-Lizenz über die österreichische Aufsichtsbehörde (FMA) zu beantragen. Die Lizenz ermöglicht es grenzüberschreitend zu agieren. So können Anlegende aus verschiedenen Ländern in dasselbe Finanzierungsprojekt  investieren.

Wie kam es dazu, dass Invesdor als eines der ersten Crowdfunding-Unternehmen die ECSP-Lizenz bekommen hat?

Andreas Knopf: „Aufgrund der Unternehmenshistorie von Invesdor und der dazugehörigen Vernetzung in Finnland, Deutschland und Österreich, hatten wir unser Geschäft bereits auf andere Märkte, außerhalb der jeweiligen Heimatmärkte, ausgeweitet. Dieses grenzüberschreitende Geschäft war damals noch mit sehr vielen Hürden gepflastert. Somit hatten wir schon relativ viel Erfahrung mit transnationalen Sachverhalten, was sicherlich auch im Antragsverfahren hilfreich war.

Außerdem haben wir bereits frühzeitig, also nachdem wir erstmals erfahren hatten, dass es zukünftig eine europäische Crowdfunding-Verordnung geben wird, angefangen uns mit dem Thema auseinanderzusetzen. Das heißt, wir haben von Anfang an dafür gesorgt, alle notwendigen Prozesse für den Lizenzerwerb in die Wege zu leiten und immer auf dem aktuellen Informationsstand zu sein.. Dieser Vorsprung hat uns sicherlich dabei geholfen, in Europa unter den ersten und in der DACH-Region die erste Schwarmfinanzierungs-Plattform mit der ECSP-Lizenz zu werden.“

Inwiefern wird die ECSP-Lizenz langfristig den Crowdinvesting Markt und Invesdor beeinflussen? Welche Entwicklung erhofft sich Invesdor?

Andreas Knopf: „Da es sich bei der ECSP-Lizenz um eine Verordnung handelt ist diese bindend auch für die Mitgliedstaaten und es müssen bis zum Ablauf der verlängerten Frist im Herbst 2023 alle Crowdinvesting-Unternehmen diese Lizenz vorweisen, wenn sie Finanzinstrumente auf ihrer Plattform anbieten wollen, die in den  Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen. Daher sollte es im Interesse aller Schwarmfinanzierungs-Unternehmen sein, diese Lizenz zu erwerben. Unternehmen, die bis dahin nicht über die ECSP-VO verfügen, dürfen dann keine Wertpapiere, Kredite oder andere Finanzinstrumente, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen  unter 5 Millionen mehr über ihre Plattform vermitteln. Dahingehend wird sich der Markt vermutlich konsolidieren, was für Invesdor natürlich ein Vorteil sein könnte. „

Die ECSP-Lizenz – Alle Keyfacts im Überblick

Unkomplizierte Investments 

Mit der ECSP-Lizenz EU-weit unkompliziert in Crowdfunding-Projekte investieren.

Vereinheitlichte Investmentprozesse und transparente Kommunikation

Durch das Anlagebasisinformationsblatt profitieren die Anlegenden von Invesdor von vereinheitlichten Investmentprozessen und transparenter Kommunikation.

Vergleichbarkeit der Finanzprodukte in Landessprache

Durch den einheitlichen Aufbau des Anlegerbasisinformationsblatts und die Veröffentlichung in der jeweiligen Landessprache können Investor:innen unterschiedliche Finanzierungsprojekte  gegenüberstellen und das für sie passende Investment finden.

Sicherheit und Aufklärung

Die Schwarmfinanzierungs-Unternehmen sind laut ECSP-Verordnung zur Qualifizierung der Anleger:innen verpflichtet. Das verspricht den Investor:innen von Invesdor noch mehr Sicherheit und Aufklärung beim Investieren in sinnvolle Projekte.

Neue Anlagemöglichkeiten

Die Vermittlung von Fremdkapitalfinanzierungen über Online-Plattformen war in der DACH-Region vor der ECSP-VO aufgrund regulatorischer Vorgaben letztendlich fast ausschließlich mit qualifiziert nachrangigen Finanzinstrumenten möglich. Mit der neuen Lizenz können nunmehr auch auf die jeweilige Finanzierung zugeschnittene nicht nachrangige Fremdkapitalfinanzierungen angeboten werden.

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