Der Steuerfreibetrag oder auch Sparerpauschbetrag steht allen Steuerzahlern zur Verfügung. Wer neben Lohneinkünften noch Erträge aus Kapitalanlagen erwirtschaftet, darf eine bestimmte Summe steuerfrei behalten. Das gilt für Zinseinnahmen aus Sparbüchern, Gewinnen aus Aktienanlagen oder auch für Zinseinkünfte aus Crowdlending-Investments.
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Freistellungsauftrag für Kapitalerträge einreichen
Wenn Sie Geld anlegen, aufs Sparkonto packen oder Aktien besitzen, sollten Sie sich diesen Steuerfreibetrag bzw. Sparerpauschbetrag sichern. Von den Einkünften aus Kapitalvermögen bleiben so für jeden Steuerzahler 801 Euro steuerfrei. Für Ehepartner oder zusammen veranlagte Personen beläuft sich der Freibetrag auf 1.602 Euro.
Antrag für Steuerfreibetrag bei der Bank einreichen
Um den Steuerfreibetrag zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag einreichen. Ohne diesen zieht Ihre Bank grundsätzlich 25 Prozent Abgeltungssteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) ab und leitet sie ans Finanzamt weiter. Dasselbe passiert bei Kapitalerträgen, die über die Freibetragsgrenze hinausgehen. Ohne Freistellungsauftrag kann diese unfreiwillige Zahlung ans Finanzministerium nur über die Steuererklärung wieder zurückgeholt werden.
Was ist der Grundfreibetrag bei der Steuer?
Der Sparerpauschbetrag ist nicht zu verwechseln mit dem Grundfreibetrag auf das erzielte Einkommen: Wer als Alleinstehender im Jahr 2019 weniger als 9.168 Euro verdient hat, muss keine Lohnsteuer zahlen, für Verheiratete gelten 18.336 Euro als Grundfreibetrag. Erst für das darüber liegende Einkommen müssen Steuern gezahlt werden. Der Grundfreibetrag verändert sich jährlich, im Jahr 2020 gelten die Grenzen von 9.408 Euro, bzw. 18.816 Euro für zusammen veranlagte Personen.
Sparer aus der Mittelschicht können Freibetrag kaum noch ausschöpfen
Bis zum Jahr 2009 hieß der genannte Steuervorteil noch Sparerfreibetrag auf Kapitalerträge. „Otto-Normal-Sparern“ war der Begriff seit den 1970er-Jahren geläufig. In der aktuellen Nullzinsphase erweist er sich aber als weitgehend nutzlos. Die Tageszeitung DIE WELT schreibt, ein Sparer müsste unter den derzeit geltenden Tagesgeldzinsen eine Summe von gut 1,1 Millionen Euro anlegen. Nur dann würde er den Sparerpauschbetrag voll ausreizen können. Ehepaare entsprechend mehr, sie müssten sogar 2,3 Millionen Euro auf Tagesgeldkonten parken. Wer so viel besitzt, dürfte allerdings kaum nur auf diese Anlageform setzen, geschweige denn auf den Sparerpauschbetrag angewiesen sein.
Viel eher sind Angehörige der Mittelschicht betroffen. Für sie entspricht der jährliche Steuerfreibetrag durchaus der Finanzierung des Jahresurlaubs. Noch im Jahr 2009 lag der durchschnittliche Tagesgeldzinssatz bei 3,5 Prozent. Damit konnte das Limit bereits bei einer realistischen Anlagesumme in Höhe von rund 40.000 Euro erreicht werden.
Verhalten bei der Geldanlage ändern, um Steuervorteil zu nutzen
Um den Steuervorteil heute noch voll ausschöpfen zu können, müssen Sparer ihr Anlageverhalten umstellen. Zu den Kapitalerträgen zählen nämlich nicht nur Sparzinsen. Dazu zählen auch Ausschüttungen von Fonds, Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften oder eben auch Zinsen aus Crowdinvestments.
Auch wenn es vielen konservativen Anlegern schwer fällt, ein Umdenken bei der Geldanlage ist notwendig. Wenn Sie überhaupt noch in den Genuss des Sparerpauschbetrags als Steuervorteil kommen wollen.