Sparer-Pauschbetrag
Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Freibetrag im deutschen Einkommenssteuergesetz (EstG). Er besagt, dass Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1602 Euro für Ehepaare steuerfrei sind.
Seit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 müssen Privatanleger Steuern auf ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen zahlen. Allerdings nur, wenn diese Kapitalerträge über dem Betrag von 801 Euro, bzw. 1602 Euro liegen.
Um den Freibetrag zu nutzen, ist ein Freistellungsauftrag beim Kreditinstitut einzureichen. Der Pauschbetrag kann auf verschiedene Institute aufgeteilt werden. Er darf die Summe von 801 Euro, bzw. 1602 Euro nicht überschreiten. Liegt einem Kreditinstitut kein Freistellungsauftrag vor, werden die Steuern direkt einbehalten. Im Rahmen der Steuererklärung kann der Sparer-Pauschbetrag in der Anlage KAP nachträglich geltend gemacht werden.