Nachrangdarlehen

Unter einem Darlehen versteht man allgemein eine zeitweise Überlassung von Geld oder ähnlichen Sachwerten, für die ein Zins vereinbart wird. Darlehen und Zinsen müssen vom Unternehmen zurückgezahlt werden.

Beim Nachrangdarlehen (auch: Nachrangiges Darlehen) wird die Rückzahlung des Darlehens im Falle einer Insolvenz nachrangig behandelt. Das Darlehen wird erst dann zurückgezahlt, wenn alle anderen (nicht nachrangigen) Gläubiger, wie Lieferanten, Banken oder Steuerbehörden, vollständig ausbezahlt wurden.

Nachrangige Darlehen stehen in der Rangordnung noch vor dem Eigenkapital. Im Insolvenzfall müsste das Nachrangdarlehen somit vor der Auszahlung der Eigentümer vollständig ausbezahlt werden. Durch das damit verbundene höhere Risiko wird im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Kredit i.d.R. ein höherer Zins oder eine zusätzliche Gewinnbeteiligung verlangt.

Siehe auch Ausfallwahrscheinlichkeit und Tilgung.