Laufzeit
In der Wirtschaft bezeichnet die Laufzeit den Zeitraum, für den Verträge rechtswirksam geschlossen oder Finanzprodukte angeboten werden.
Es wird zwischen einer befristeten oder unbefristeten Laufzeit unterschieden.
Bei befristeten Laufzeiten wird das Vertragsverhältnis zu einem festgelegten Termin beendet, z.B. befristete Arbeitsverträge oder Kreditverträge.
Unbefristete Laufzeiten treten häufig bei Dauerschuldverhältnissen wie Mietverträgen, Leasing oder Versicherungsverträgen oder bei Finanzprodukten wie Spareinlagen auf.
Befristete Verträge enden beim Ablauf des Endtermins automatisch, während unbefristete Verträge eine Kündigung erfordern, die oft an eine Kündigungsfrist gebunden sind.
Siehe auch Kreditlaufzeit.