Fremdkapital

Unter Fremdkapital wird das Kapital verstanden, das einem Unternehmen befristet zur Verfügung gestellt oder aus der Innenfinanzierung (Rückstellungen) generiert wurde.  

Die Kapitalüberlassung ist von Seiten des Gläubigers kündbar und befristet. Der Gläubiger hat zudem den Anspruch auf eine erfolgsunabhängige Vergütung, i.d.R. in Form von Zinsen. 

Siehe auch Kreditrisiko und Frühphasenfinanzierung.