Freistellungsauftrag
Der Freistellungsauftrag kann von Anlegern bei einem Kreditinstitut eingereicht werden, um Kapitalerträge von der Besteuerung freizustellen. Anleger legen im Freistellungsauftrag einen Sparer-Pauschbetrag fest, bis zu welchem vom Kreditinstitut keine Abgeltungssteuer abgeführt wird. Ein Freistellungsauftrag ist seit 2011 nur gültig, wenn Anleger ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben.
Der Auftrag gilt für alle Kapitalerträge, die bei diesem Kreditinstitut erzielt werden. Es ist darauf zu achten, das bei einer Vielzahl von Freistellungsaufträgen gegenüber mehreren Kreditinstituten die Summe nicht den Sparer-Pauschbetrag überschreiten dürfen.
Anleger können einen Sparer-Pauschbetrag von 801,00 € unversteuert lassen. Für Ehepaare ist ein Freibetrag von 1.602,00 € steuerfrei.
Siehe auch Privatanleger.