Eigenkapital

Eigenkapital ist das Kapital, das der oder die Eigentümer dem Unternehmen zeitlich unbefristet bereitstellen. Eigenkapitalgeber können ihre Anteile nicht vorzeitig aus dem Unternehmen abziehen. Das Eigenkapital ist der Teil des Vermögens, der übrigbleibt, wenn alle Schulden und Verbindlichkeiten vom Gewinn abgezogen wurden.

Im Gegensatz zum Fremdkapital besteht gegenüber Eigenkapitalgebern keine Pflicht zur Verzinsungen des zur Verfügung gestellten Kapitals. Dafür räumt es dem Kapitalgeber ein Mitspracherecht bei den Entscheidungen im Unternehmen ein.

Siehe auch Eigenkapitalquote und Eigenkapitalrendite.