Kredit

Im Bankwesen wird eine temporäre Überlassung von Kapital, Kredit genannt. Bei einem Kredit verpflichtet sich der Kreditgeber zur Überlassung des Kapitals, während sich der Kreditnehmer zur Rückzahlung des Kreditbetrages und in der Regel auch zu einer Gegenleistung durch Zinsen verpflichtet.

Unterscheidung von Kredit und Darlehen
Kredit ist ein Überbegriff, unter den das Darlehen als Unterbegriff fällt. Der Begriff Kredit umfasst auch andere Kreditarten als die Geldleihe, beispielsweise Akzept- und Avalkredite. Es handelt sich dabei um Bürgschaften bzw. Garantien ohne dass dem Kreditnehmer dabei Geld zur Verfügung gestellt wird, wie es beim Darlehen der Fall ist.

Siehe auch Bonität und Eigenkapitalquote.