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Nachhaltigkeit: So setzt Invesdor ESG, SDGs und Co um

Nachhaltigkeit, Gleichberechtigung und Verantwortung sind die Schlüsselthemen unserer Zeit. Drei Themen, die nicht nur Gesellschaft und Politik betreffen, sondern auch die Wirtschaft und die Investmentbranche. Invesdor widmet ihnen sogar eigene Richtlinien. 

„Dass die Welt einen Wandel braucht, steht außer Frage“, weiß Invesdor-CEO Christopher Grätz. Er sagt aber auch: „Sie wird sich nicht von selbst verändern – jemand muss es tun. Und vor allem muss es jemand auch finanzieren.“ Als paneuropäische Impact-Investing-Plattform, die aus mehreren Plattformen aus verschiedenen europäischen Ländern hervorgegangen ist, hat sich Invesdor vor allem eine Frage gestellt: Wenn doch die bedeutsamsten Fortschritte in der Welt von abenteuerlustigen, unternehmerisch orientierten Menschen gemacht werden, die den Mut haben, die Dinge anders zu denken, als sie sind – was wäre, wenn wir diese Möglichkeit allen Menschen geben würden? Die Chance zu entscheiden, welche Art von Zukunft sie anstreben wollen? Die Chance zu wählen, welche Unternehmen diese Veränderung bewirken können? Und die Chance bei der Finanzierung des Ganzen mitzuwirken?  

Bei Invesdor glauben wir, dass Anlegende ihre Zukunft gestalten können, indem sie in Unternehmen investieren, an die sie glauben. Daraus leitet sich unser Aufruf an Investorinnen und Investoren ab: Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft finanzieren. Entschieden haben die Menschen längst – das zeigen die gesellschaftlichen Trends der vergangenen Jahre –, wie diese Zukunft aussehen soll: nachhaltiger, gleichberechtigter und verantwortungsvoller. „Nachhaltigkeit ist ein enormer Markt, das Interesse und das Investitionskapital sind entsprechend riesig”, so Christopher Grätz. 

Mit dem Zusammenschluss mit Oneplanetcrowd hat sich Invesdor als führende europäische Impact-Investing-Plattform positioniert: Oneplanetcrowd hat bereits frühzeitig eine gezielte Wirkungsstrategie verfolgt und konkret nur Projekte platziert, die eine klare Auswirkung auf eines der 17 Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung – kurz SDGs (Sustainable Development Goals) hatten.  

Mittlerweile hat die gesamte Invesdor Gruppe das Ziel, Anlegenden ausschließlich Projekte zu präsentieren, die zu einer nachhaltigen Welt der Zukunft beitragen. Dazu haben wir zwei wesentliche Nachhaltigkeits-Richtlinien formuliert: 

  1. Alle Invesdor-Emittenten und ihre Projekte werden vor ihrer Platzierung einer ESG-Risikobewertung unterzogen.
  2. Für alle Projekte wird die Auswirkung auf mindestens eines der besagten SDGs durch messbare Key Performance Indicators (KPIs) ermittelt. Das Label „Oneplanet“ zeichnet die herausragenden Projekte aus.  

Wir nehmen diese Richtlinien sehr ernst – sie haben für uns dieselbe Priorität wie die Kreditrisikopolitik für Darlehen und die Investitionspolitik für Beteiligungsprojekte. 

ESG: Verantwortungsvoll in drei Bereichen 

ESG ist einer der Aspekte, die im Mittelpunkt der Invesdor-Richtlinien für nachhaltiges Investieren stehen. Die Abkürzung steht für Environmental, Social und Governance und bezieht sich auf die drei zentralen Faktoren bei der Messung der Nachhaltigkeit einer Investition. Umweltkriterien (die für das E in ESG stehen) befassen sich damit, wie ein Unternehmen zur Bewältigung von Umweltproblemen (z. B. Abfall, Umweltverschmutzung, Treibhausgase, Entwaldung und Klimawandel) beiträgt. Soziale Kriterien (das S in ESG) betreffen die Behandlung von Mitarbeitern und Kunden durch das jeweilige Unternehmen (z. B. Humankapitalmanagement, Vielfalt und Chancengleichheit, Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit sowie irreführender Verkauf). Und Governance-Kriterien (das G) untersuchen, wie ein Unternehmen geführt wird (z. B. Vergütung von Führungskräften, Steuerpraktiken und -strategie, Korruption und Bestechung sowie breite Vielfalt und Struktur). Die wachsende Bedeutung von ESG in der Finanzwelt basiert auf der einfachen Idee, dass Unternehmen hohe Renditen liefern, wenn sie Werte für ihre Stakeholder – Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und die Gesellschaft – und die Umwelt insgesamt schaffen und nicht nur für die Eigentümer des Unternehmens.  

So bewertet Invesdor ESG-Risiken 

Die ESG-Analyse kann komplex sein. Bei der Berücksichtigung von ESG-Überlegungen geht es nicht nur darum, die Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens zu bewerten, sondern auch sein Verhalten, seine Handlungsweise, seine Lieferkette und andere Aspekte im Zusammenhang mit der Führung des Unternehmens. Im Rahmen unserer ESG-Risikobewertung untersuchen wir, ob das Unternehmen negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren wie Umwelt-, Sozial- und Beschäftigungsfragen, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung hat. Darüber hinaus prüfen wir jedes Unternehmen darauf hin, ob es mit ernsthaften Nachhaltigkeitsrisiken konfrontiert ist, d. h. mit einem ökologischen, sozialen oder Governance-Vorfall oder -Umstand, der im Falle seines Eintretens zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Investitionswerts führen könnte. Das Ziel der ESG-Risikoanalyse ist es, sowohl Risiken als auch Chancen und damit eventuelle Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Wir bei Invesdor sind davon überzeugt, dass bei der Betrachtung von ESG-Risiken und -Chancen ein stärker zukunftsorientierter, dynamischer Ansatz erforderlich ist. Zudem sollte die Analyse idealerweise nicht nur die neuesten ESG-Daten berücksichtigen, sondern auch die Strategie, die Gesamtauswirkungen und den Nachweis, dass das Unternehmen seine Versprechen und Standards einhält. Zudem sollte sie einen Blick in die Zukunft beinhalten, um Anlageentscheidungen nicht nur auf Grundlage rein historischer Daten zu treffen.  

Die ESG-Risikobewertung ist eine kostenlose Analyse, die Invesdor für jedes neue Projekt durchführt, das auf der Plattform platziert werden soll. Ziel dieser Bewertung ist es, die beiden folgenden Fragen zu beantworten: 

  1. Schadet das Projekt der Umwelt, der Gesellschaft und/oder den Stakeholdern?
  2. Könnte der Wert dieses Projekts durch ESG-Entwicklungen gefährdet werden?

Lautet die Antwort auf eine dieser Fragen „Ja“, wird das Projekt nicht in die Invesdor-Plattform aufgenommen. 

Die nachstehende Tabelle enthält einige Beispiele für jedes der ESG-Kriterien: 

ESG  Beschreibung  Beispiele Kriterium 1  Beispiele Kriterium 2 
Umwelt  Auswirkungen auf die physische Umwelt und das Risiko eines Unternehmens und seiner Stakeholder durch Klimaereignisse. Die EU-Taxonomie bietet einen umfassenden Überblick, um zu klären, welche Investitionen ökologisch nachhaltig1 sind.  – Trägt zum Klimawandel und zu Treibhausgasemissionen bei; – Luftverschmutzung; 

– Wasser- und Abwassermanagement; 

– Ineffektives Abfall- und Gefahrstoffmanagement; 

– Negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme. 

 

– Das Projekt und/oder Geschäftsmodell kann von den physischen Auswirkungen des Klimawandels, wie Überschwemmungen oder steigenden Temperaturen, betroffen sein. – Das Projekt und/oder Geschäftsmodell kann durch strengere Gesetze und Vorschriften behindert werden. 
Soziales  Berücksichtigt die sozialen Auswirkungen und die damit verbundenen Risiken, die sich aus dem Handeln der Gesellschaft, der Mitarbeiter, der Kunden und der Gemeinden ergeben, in denen das Unternehmen tätig ist.  – Die Beschäftigten in der Kette sind unterbezahlt und/oder arbeiten unter schlechten Bedingungen – Ungleiche Behandlung von Mitarbeitern 

– Es gibt keinen Respekt für die Gemeinschaft und keinen Beitrag zur lokalen Wirtschaft. 

– Das Geschäftsmodell ist nicht mehr tragfähig, wenn z. B. Lieferanten aus Niedriglohnländern nicht mehr eingesetzt werden können.  
Governance  Bewertet den Zeitpunkt und die Qualität der Entscheidungsfindung, die Governance-Struktur und die Verteilung von Rechten und Pflichten auf die verschiedenen Stakeholder-Gruppen im Dienste einer positiven gesellschaftlichen Wirkung und Risikominderung.   – Gemeinsame Standards der Geschäftsethik werden nicht befolgt. – Die Vergütung des Managements schafft perverse Anreize. 

– Die Struktur des Unternehmens beeinträchtigt die Position der Investoren.  

 

– Die Art und Weise, wie die Lieferkette verwaltet wird, birgt unvorhersehbare Risiken. – Datenschutz nicht auf dem gewünschten Niveau, was Patenten schadet 

 

 

Die 6 Umweltziele der EU, die in der Taxonomieverordnung festgelegt sind, sind:  

  1. Eindämmung des Klimawandels,
  2. die Anpassung an den Klimawandel,
  3. nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen,
  4. der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
  5. die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und
  6. Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme

Impact: Gutes tun – und wie Invesdor es misst 

Auch das Potenzial von Unternehmen oder Projekten in Bezug auf Impact Investing ist Teil der Nachhaltigkeitsrichtlinien von Invesdor. Impact Investing bedeutet, in etwas zu investieren, das messbar zu einem der Ziele für nachhaltige Entwicklung, der oben genannten SDGs, beiträgt. Es ist eine Form des nachhaltigen Investierens, die mehr ist als der simple Ausschluss von Unternehmen oder Ländern. Mit Impact Investing erzielen Anlegende neben der finanziellen Rendite auch eine positive nachhaltige Wirkung. „Invesdor hat sich dafür entschieden, die SDGs als Rahmen für die Bestimmung der beabsichtigten und realisierten Auswirkungen zu verwenden“, erklärt Christopher Grätz. Die SDGs bieten eine Blaupause für die Lösung der größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit, wie die Bekämpfung von Krankheiten(SDG 3) und die Energiewende (SDG 7). Zusammen bilden die SDGs einen Fahrplan für die Verwirklichung von Frieden und Wohlstand für die Menschen und den Planeten, jetzt und in Zukunft. „Invesdor vergibt das Impact-Label nur an Finanzunternehmen, die einen positiven Beitrag zu mindestens einem der SDGs leisten“, so der Invesdor-CEO. 

Wo Invesdor im Sinne von ESG und SDG rote Linien zieht 

Um zu verdeutlichen, dass Invesdor in bestimmten Bereichen keine Kompromisse eingeht, haben wir bestimmte Dienstleistungen, Produkte und Sektoren identifiziert, die unter keinen Umständen für die Plattform akzeptabel sind, die also die roten Linien überschreiten. Als solche No-Gos schließt Invesdor Projekte von Unternehmen aus: 

  • die an der Herstellung, Vermarktung oder dem Verkauf von Tabak und Cannabisprodukten für Freizeitzwecke beteiligt sind. 
  • die an der Glücksspielindustrie beteiligt sind oder in diesem Bereich Dienstleistungen erbringen. 
  • die Waffen, speziell entwickelte Komponenten für Waffen und waffenbezogene Dienstleistungen herstellen. Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von Technologien mit doppeltem Verwendungszweck beteiligt sind. Technologien mit doppeltem Verwendungszweck unterliegen einer genauen Prüfung, da ihre Produkte nicht dazu bestimmt sein dürfen, Menschen oder Tieren körperliche Gewalt zuzufügen oder dazu beizutragen. 
  • bei denen ein hohes Risiko der Verwendung von Konfliktmineralien besteht oder die solche Mineralien abbauen und liefern und keine Anstrengungen unternehmen, konfliktfreie Mineralien zu beschaffen. Invesdor fordert dies auch von seinen Lieferanten. 
  • die in der Sexindustrie tätig sind. 
  • Tierversuche sind nur für legitime medizinische Zwecke akzeptabel, und Invesdor platziert keine Unternehmen, die keine sorgfältig kontrollierten Tierversuche nach den Grundsätzen von „reduce, refine, replace“ durchführen. 
  • die tierische Produkte oder Inhaltsstoffe verwenden und keine Tierschutzpolitik und -praktiken haben, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Wir bevorzugen Unternehmen, die klare Ziele zur Verbesserung des Tierschutzes haben und sich aktiv für verbesserte Tierschutzstandards in der Branche einsetzen, sowie Unternehmen, die pflanzliche Alternativen zur Herstellung oder Verwendung von Tierprodukten anbieten. 
  • die keinen Beitrag zu nachhaltigen Fischerei- und Aquakulturpraktiken leisten. 
  • die in der Produktion und im Verkauf von Pelzen und Spezialleder tätig sind, für die Tiere gezüchtet werden. 
  • die umfangreiche oder wiederholte Schäden an der biologischen Vielfalt verursachen oder in Unternehmen, bei denen ein hohes potenzielles Risiko besteht, solche Schäden zu verursachen, ohne diese Risiken zu beherrschen. 
  • die kein Problembewusstsein für Entwaldungen zeigen, die keine nachhaltige Forstwirtschaft betreiben und die keine verantwortungsvollen Forstprodukte beziehen und verwenden. 
  • die sich des Klimawandels nicht bewusst sind und keine glaubwürdigen Anstrengungen unternehmen, um ihre Treibhausgasemissionen zu beseitigen und so schnell wie möglich Alternativen zu nicht reduzierbaren Emissionen zu finden. 
  • die sich der Gefahren der Verwendung gefährlicher Stoffe nicht bewusst sind und nicht zur Einführung, Entwicklung und Förderung weniger schädlicher Alternativen beitragen. 
  • die in buchhalterische Unregelmäßigkeiten oder Unregelmäßigkeiten bei der Vergütung verwickelt sind, die erhebliche ethisch-moralische Bedenken aufwerfen. 
  • mit überhöhten Vergütungen und Entschädigungspaketen für Direktoren, die nicht den lokalen oder internationalen Standards für bewährte Verfahren entsprechen. 
  • die in Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Korruption, Bestechung oder Geldwäsche verwickelt sind. 
  • die in Steuervermeidungsprogramme verwickelt sind, die zu ernsten ethischen oder moralischen Bedenken Anlass geben und eindeutig gegen lokale oder internationale Standards verstoßen. 
  • die in Verstöße gegen Gesetze und Rechtsvorschriften, Verhaltenskodizes oder Konventionen verwickelt sind, es sei denn, es gibt Anzeichen für einen strukturellen Wandel innerhalb des Unternehmens, der zu grundlegenden Verhaltensänderungen führt. 

Wir glauben, dass wir mit den Invesdor-Richtlinien für Investments einen Beitrag leisten zu diesem vielleicht drängendsten Thema unserer Zeit: dem Wandel hin zu einer nachhaltigeren, gleichberechtigteren und verantwortungsvolleren Wirtschaft. 

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