Bei den nachfolgend dargestellten Risiken handelt es sich um keine abschließende Aufzählung aller in Betracht kommenden Risiken. Es wird auf die gesondert zu der jeweiligen Kampagne aufgestellten Risikohinweise sowie auf das jeweilige Informationsblatt verwiesen.
Investitionen in Veranlagungen sind mit Risiken verbunden. Die Investitionsrendite ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, die im Einzelnen nicht sicher vorhergesehen werden können. Diese Faktoren können sich teilweise unabhängig von unternehmerischen Entscheidungen des Emittenten entwickeln (z.B. veränderte Marktlage oder veränderte rechtliche Rahmenbedingungen). Im Zusammenhang mit der Investition drohen dem Anleger Risiken, die zu einem Totalverlust des gesamten Investments führen können. Der Anleger sollte sein Investment nicht mit Fremdkapital finanzieren, da ansonsten trotz eines möglichen Totalverlustes Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen weiterbestehen können. Im schlechtesten Fall kann dies bis zur Privatinsolvenz des Anlegers führen.
Der Anleger sollte die Investition nur als Teil einer umfassenden Anlagestrategie erwägen und nur dann investieren, wenn er einen Totalverlust des Investments in Kauf nehmen kann. Daher sollte ein Investment nur einen gemäß der Risikobereitschaft angemessenen Anteil der Kapitalanlagen des Anlegers darstellen, da er ansonsten auch seine Liquidität für andere Investments oder seine Lebensführung gefährdet. Um die Risiken seiner Investments zu streuen, empfiehlt es sich, dass der Anleger sich nicht auf ein Investment konzentriert, sondern zur Diversifikation der Risiken ein Portfolio aus verschiedenen Anlagen aufbaut.
Emittent der Veranlagungen ist das jeweilige Unternehmen. Bei Veranlagungen in Form von Nachrangdarlehen und Genussrechten ist die Invesdor GmbH Vermittlerin. Die Präsentation der Kampagne des Unternehmens erfolgt auf der Invesdor-Plattform, welche von der Invesdor INV AG und der Invesdor GmbH betrieben wird. Die Vermittlungsleistung erfolgt ausschließlich online / digital über die Invesdor-Plattform durch die Invesdor GmbH. Eine Vermittlung von Nachrangdarlehen oder Genussrechten durch die Invesdor INV AG erfolgt nicht. In diesem Zusammenhang wird von der Invesdor GmbH keine Anlageberatungs- oder sonstige Beratungsleistung erbracht. Die Invesdor GmbH schließt mit dem Anleger keine Verträge über Beratungs- oder Auskunftsleistungen ab. Darüber hinaus hat Invesdor GmbH auf etwaige Zahlungsausfälle des Unternehmens oder die Erfüllung sonstiger Pflichten des Unternehmens aus dem jeweiligen Investmentvertrag keinerlei Einfluss.
Bei Genussrechten wird ergänzend auf Folgendes hingewiesen: Die laufende Verlustteilnahme bewirkt, dass das Gezeichnete Genussrechtskapital bis zur vollen Höhe an dem zu errechnenden Anteil an einem etwaigen Jahresfehlbetrag des Unternehmens teilnimmt. Werden nach einer Teilnahme des Gezeichneten Genussrechtskapitals am Verlust des Emittenten in den folgenden Geschäftsjahren Gewinne erzielt, so sind diese dem Verlustausgleich aus Vorperioden so lange zuzuweisen, bis das Gezeichnete Genussrechtskapital vollständig wieder erreicht ist, bevor eine anderweitige Gewinnverwendung vorgenommen wird.
Es obliegt dem Anleger, das mit einem Investment verbundene Risiko selbst zu analysieren, da dieser selbst für seine Anlageentscheidung verantwortlich ist. Dem Anleger wird empfohlen, sich in eigener Verantwortung rechtlich beraten zu lassen. Etwaige Beratungskosten in diesem Zusammenhang sind vom Anleger selbst zu tragen.
Die Ansprüche der Anleger aus den Investmentverträgen sind teilweise nicht bzw. lediglich eingeschränkt handelbar. Bei Veranlagungen in Form von Nachrangdarlehen und Genussrechten wird ergänzend darauf hingewiesen, dass kein geregelter Markt für den Handel besteht. Ob sich ein solcher Handel entwickelt, ist ungewiss. Der Anleger mit kurzfristigem Kapitalbedarf ist daher dem Risiko ausgesetzt, zum gewünschten Zeitpunkt nicht über das eingesetzte Kapital verfügen zu können.